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| Familienrecht | |||
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Scheidung: Im Jahre 2000 lebten in Deutschland insgesamt 19,5 Millionen Ehepaare, davon 9,9 Millionen mit ledigen Kindern und 9,6 Millionen ohne Kinder. Im Jahre 2001 kamen 389.000 neue Ehepaare hinzu. Im gleichen Jahr wurden 197.498 Ehen durch die Familiengerichte geschieden, 153.517 minderjährige Kinder mussten dabei das Scheitern der Ehe ihrer Eltern miterleben. Die Anzahl der Ehescheidungen steigt seit 1993 - mit Ausnahme des Jahres 1999 - konstant an, obgleich die Anzahl der Eheschließungen im gleichen Zeitraum beständig abgenommen hat. Von den 1991 geschlossenen Ehen waren zehn Jahre später bereits 20% wieder geschieden, weitere werden folgen. Jede dritte Ehe wird heute geschieden! Aber auch im übrigen ist das Familienrecht so komplex und durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet, dass eine fundierte rechtliche Beratung und Vertretung unerlässlich ist. Auch im leider häufig notwendigen Umgang mit Ämtern und Behörden im Zuge einer Trennung hilft Ihnen die Kanzlei Weß. Häufig gelangen gerade in Trennung lebende Frauen, oft aber auch "finanziell gebeutelte" Ehemänner in den Genuss von Beratungs- und Prozesskostenhilfe, so dass eine für den Mandanten ggf. kostenfreie Vertretung möglich ist. Lassen Sie sich insofern beraten! Angeboten wird auch eine umfassende Beratung bei der Abfassung von Eheverträgen. Sie erhalten Unterstützung bespielsweise in allen familienrechtlichen Verfahren, so z.B. in Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsprozessen. Nicht nur die jahrelange Berufserfahrung und die erworbenen Spezialkenntnisse, sondern auch hohe persönliche Motivation insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von angemessenen finanziellen Interessensausgleichen sowie auf Lösungen zu Gunsten des Kindeswohls garantieren Ihnen eine engagierte Vertretung. |
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